Bei komplexeren Schädigungsbildern kann der Arzt eine sog. Standardisierte Heilmittelkombination (D1) verordnen. Hier können in einer Verordnung einzelne Maßnahmen der Physiotherapie kombiniert werden und die Dauer einer Behandlungseinheit um das bis zu 3-fache gesteigert werden.
Soweit vom Arzt die Verordnung nicht näher spezifiziert wird, kann der Physiotherapeut über die bei der jeweiligen Behandlung einzusetzenden Maßnahmen entscheiden.
Der Schwerpunkt bei der D1-Verordnung liegt bei der Behandlung aktiver und passiver Bewegungseinschränkungen, wie zum Beispiel nach:

  • Hüftoperationen (EX3d)
  • Bandscheibenoperationen (WS2g)
  • Bandscheibenvorfall der konservative behandelt wird (WS2g)
  • bei chronischen oder chronisch entzündlichen Wirbelsäulenerkrankungen (WS2g)
  • Frakturen (EX3d)
  • Operationen mit Gelenkersatz (EX3d)
  • Amputationen (EX3d)