Leistungen der erweiterten ambulanten Physiotherapie für Privat-Versicherte werden nur auf Grund einer Verordnung
- von Krankenhausärztinnen / Krankenhausärzten,
von Ärztinnen / Ärzten mit den
- Gebietsbezeichnungen Orthopädie, Neurologie, Chirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin oder einer Allgemeinärztin / Allgemeinarzt mit der Zusatzbezeichnung Physikalische und Rehabilitative Medizin
und nur bei Vorliegen der folgenden Indikationen anerkannt:
Wirbelsäulensyndrome mit erheblicher Symptomatik bei
- frischem nachgewiesenem Bandscheibenvorfall (auch postoperativ) und/oder
Protrusionen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik
- nachgewiesenen Spondylolysen und Spondylolisthesen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik
- instabile Wirbelsäulenverletzungen im Rahmen der konservativen oder postoperativen
Behandlung mit muskulärem Defizit und Fehlstatik
- lockere korrigierbare thorakale Scheuermann-Kyphose > 50° nach Copp
Operation am Skelettsystem
- posttraumatische Osteosynthesen
- Osteotomien der großen Röhrenknochen
Prothetischer Gelenkersatz bei Bewegungseinschränkungen oder muskulärem Defizit
- Schulterprothesen
- Knieendoprothesen
- Hüftendoprothesen
Operativ oder konservativ behandelte Gelenkerkrankungen (einschließlich Instabilitäten)
- Kniebandrupturen (Ausnahme isoliertes Innenband)
- Schultergelenkläsionen, insbesondere nach:
operativ versorgter Bankard-Läsion,
Rotatorenmanschettenruptur,
schwere Schultersteife (frozen sholder),
Impingement-Syndrom,
Schultergelenkluxation,
tendinosis calcarea,
periarthritis humero-scapularis (PHS)
Achillessehnenrupturen und Achillessehnenabriss
Amputationen
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